Digitale Barrierefreiheit wird Pflicht – was jetzt wichtig ist
- Barrierefreiheit
- EU-Richtlinie
- Inklusion
Ab dem 28. Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit in Deutschland gesetzlich verpflichtend. Was bisher häufig nur von Behörden und öffentlichen Einrichtungen umgesetzt wurde, betrifft nun auch Unternehmen, Online-Shops und Dienstleister mit digitalen Angeboten.
Höchste Zeit also, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen – nicht nur, um gesetzeskonform zu bleiben, sondern auch, um die eigene digitale Reichweite und Qualität zu verbessern.

Wer und Was genau ist betroffen?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die nationale Umsetzung des European Accessibility Act und legt fest: Digitale Produkte und Dienstleistungen müssen künftig so gestaltet sein, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt nutzbar sind.
Das betrifft nicht nur öffentliche Stellen, sondern eine Vielzahl kommerzieller Angebote – darunter zum Beispiel Websites und Online-Shops, mobile Apps, Ticketbuchungssysteme, Kundenportale, E-Book-Plattformen und sogar digitale Selbstbedienungsterminals.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Konkret müssen digitale Angebote künftig den Anforderungen der WCAG 2.2 sowie der EU-Norm EN 301 549 entsprechen. Dazu gehören u. a.:
- Strukturiertes HTML und semantisch korrekte Inhalte
- Kontrastreiche Gestaltung
- Bedienbarkeit per Tastatur und Screenreader
- Alternativtexte für Bilder
- Verständliche Sprache und klare Navigation
Warum sich der Aufwand lohnt?
Barrierefreies Webdesign ist nicht nur ein gesetzlicher Auftrag – es bringt echten Mehrwert:
- Besseres Google-Ranking durch sauberen Code und klare Struktur
- Größere Zielgruppe, denn rund 10 Mio. Menschen in Deutschland leben mit einer Einschränkung
- Mehr Usability für alle – einfache Sprache, klare Formulare und zugängliches Design helfen jedem
- Sicherheit vor rechtlichen Konsequenzen
Mein Tipp:
Barrierefreiheit funktioniert am besten, wenn sie von Anfang an mitgedacht wird – nicht erst im Nachhinein. Für viele meiner Kunden habe ich bestehende Websites nicht nur technisch optimiert, sondern auch gestalterisch weiterentwickelt: zugänglich, DSGVO-konform und nutzerzentriert.
Ob vollständiger Relaunch oder gezielte Anpassungen – wer frühzeitig handelt, spart nicht nur Aufwand, sondern sendet ein starkes Zeichen für Inklusion und Qualität.